Eure Ausbildung

 

Anmeldung

 

Fahrschule

Dieter Winkelmann                  Tel./ 035341 13347 ab 19 Uhr, davor Anrufbeantworter, 

Hainsche Str. 3                        oder Funk      0172 35 32 937

04924 Bad Liebenwerda           E-mail: fahrschule-winkelmann@t-online.de

 

Bürozeiten und Vorprüfung

< in Bad Liebenwerda, Hainsche Str. 3    

    - Dienstag von     14:30 - 17:00 Uhr    

< Anmeldung jederzeit telefonisch unter 0172 35 32 937

 


Anmeldeformalitäten

für den Führerscheinantrag benötigt Ihr:

> aktuelles Passbild

> aktueller Sehtest 

> Bescheinigung über die Teilnahme am Erste-Hilfe-Kurs



 

Ausbildung in den Klassen:

B, B17, BE, AM


                                

                                              

Theoretischer Unterricht 

Für alle Klassen ( außer BE - Anhänger ) ist ein theoretischer Grund-Unterricht zu absolvieren. Bei Ersterteilung des Führerscheins 12 Doppelstunden a45min und bei Erweiterung nur noch 6 Doppelstunden a45min.

Je Klasse ist dann noch ein klassenspezifischer Unterricht zu absolvieren.

Klasse B                     -  2 Doppelstunden a45min.

Klasse AM                       -  2 Doppelstunden a45min

Habt Ihr alle Theoriestunden absolviert, und nach dem lernen eine Vorprüfung in der Fahrschule bestanden, melden wir Euch zur Theorieprüfung an.

Praktischer Unterricht

Die praktische Ausbildung erfolgt meist parallel mit der theoretischen Ausbildung, so entsteht eine Verzahnung zwischen Theorie und Praxis, welches zu einem besseren Lernverständnis führt.

Eine vorgeschriebene Anzahl der Übungsstunden gibt es bei uns nicht. Wie viele Fahrstunden ein jeder benötigt, hängt von den Vorkenntnissen, den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Fahrschülers ab. Die Fahrschüler-Ausbildung richtet sich nach einem sogenannten Stufenplan, welcher sich in 6 Grundstufen teilt. Hat der Fahrschüler die ersten 4 Grundstufen erlernt, und kann er, nach Einschätzung des Fahrlehrers,  das Fahrzeug verkehrssicher führen, dann kann es zu den Sonderfahrten (der 5. Grundstufe) gehen

Diese sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

 > 5 Überlandfahrten   a45min

> 4  Autobahnfahrten a45min

> 3  Nachtfahrten      a45min

Nach den Sonderfahrten kommen die Prüfungsvorbereitungsstunde( 6.Grundstufe).In diesen Stunden werdet Ihr ganz speziell auf die praktische Prüfung vorbereitet.

Wenn Ihr Euch dann sicher fühlt und der Fahrlehrer einschätzt das Ihr alle Voraussetzungen erfüllt um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu können, dann werdet Ihr zur Praxisprüfung angemeldet.


 

 Probezeit

 

Mit Erteilung der ersten Fahrerlaubnis - auch bei Führerschein mit 17 - beginnt eine 2jährige Probezeit.

In dieser Zeit sollen die Fahranfänger vorsichtig und verantwortungsvoll Erfahrungen sammeln.

Bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr (auch bei einmaliger Begehung) ist die Behörde gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen einzuleiten.

 Das kann dann z.B. ein Aufbauseminar für Fahranfänger sein an dem Ihr teilnehmen müsEt. Bei Nichtteilnahme zieht die Behörde den Führerschein ein !

 

Die Anordnung zu einem Aufbauseminar führt immer zur Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre.